Entscheidungsgründe: Die am 18. 9. 1948 geborene Klägerin bezieht von der beklagten Partei eine Berufsunfähigkeitspension. Die Pensionshöhe betrug im Jahr 2007 390,73 EUR brutto monatlich. Die beklagte Partei erhöhte im Zuge der Pensionsanpassung 2008 die Höhe der Pension ab 1. 1. 2008 um 1,7 %, sodass sie ab diesem Zeitpunkt 397,37 EUR brutto monatlich betrug. Im Zuge der Pensionsanpassung 2009 erhöhte die beklagte Partei die Pension der Klägerin durch Multiplikation mit dem Faktor ... mehr lesen...
Norm: ASVG §108h Abs2 ASVG §367 Abs3 ASVG §634 Abs10 ASVG §636 Abs1 ASVG § 108h heute ASVG § 108h gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 108h gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die am 14. 5. 1950 geborene Klägerin bezieht von der beklagten Partei eine Berufsunfähigkeitspension. Die Pensionshöhe betrug im Jahr 2007 745,89 EUR brutto monatlich. Die beklagte Partei erhöhte im Zuge der Pensionsanpassung 2008 die Höhe der Pension ab 1. 1. 2008 um 1,7 %, sodass sie ab diesem Zeitpunkt 758,57 EUR brutto monatlich betrug. Im Zuge der Pensionsanpassung 2009 erhöhte die beklagte Partei die Pension der Klägerin durch Multiplika... mehr lesen...