Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer erhob am 23.02.2017 eine Datenschutzbeschwerde gegen die XXXX Gebietskrankenkasse (= Beschwerdegegnerin vor der Datenschutzbehörde und mitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht) wegen Verletzung im Recht auf Richtigstellung in Folge Weigerung der Richtigstellung des Geburtsdatums und der Sozialversicherungsnummer. Er begründete seine Datenschutzbeschwerde im Wesentlichen folgendermaßen: Mit Schreiben vom 25... mehr lesen...