Entscheidungsgründe: Die am 8. 8. 1962 geborene Klägerin erlitt bei einem Arbeitsunfall am 23. 9. 1978 schwere Verletzungen. Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer Lehrausbildung zur Textilzeichnerin. Sie hatte diese Lehre am 7. 9. 1977 begonnen. Voraussichtliches Ende der Lehrzeit war der 6. 9. 1979. Gegenstand des Betriebes und Inhalt der Gewerbeberechtigung des Lehrherrn war die Herstellung von Designs, Patronen und Jaquardkarten. Die Klägerin war vom 30. 6. bis 7. 7. 1978 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt eine Pensionsleistung, die ab 1. 1. 2002 eine monatliche Höhe von EUR 680,64 brutto hatte. Laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 13. 2. 2002 schuldet der Kläger der Kärntner Gebietskrankenkasse EUR 25.899,93 (= S 356.390,81) an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen, Nebengebühren, Zuschlägen, Zinsen und Verwaltungskostenersätzen. Mit Bescheid vom 12. 3. 2002 sprach die beklagte Partei aus, das... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 12. 4. 2002 schrieb die beklagte Krankenkasse dem Kläger die Zahlung eines Behandlungsbeitrages für die Inanspruchnahme ambulanter Behandlungen am Sonntag, dem 19. 8. 2001 in Höhe von EUR 18,17 vor. Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage mit dem erkennbaren Begehren, ihn als rechtswidrig aufzuheben, weil ein Ausnahmefall des § 135a Abs 2 Z 8 ASVG vorliege, und der Behandlungsbeitrag daher nicht eingehoben werden dürfe, wies das Erstgericht wegen Unz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Wolfgang Dorner und Mag. Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G***** L*****, Angestellter, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 16.April 1927 geborene Klägerin schloß mit dem am 28. Jänner 1915 geborenen Johann P*** am 28.Mai 1960 die Ehe, die mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 8.Mai 1979, 19 Cg 107/79-5, gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden wurde. Die Abweisung des von der Klägerin gemäß § 61 Abs 3 EheG gestellten Antrages auf Feststellung, daß der Ehemann die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet habe, wurde erst mit 4.Juli 1980 rechtskräftig. Johann P*** war auf Grun... mehr lesen...