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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte mit Eingaben an den Dachverband der Sozialversicherungsträger (in Folge: belangte Behörde), dort eingelangt am 28.02.2021, die Aufnahme der Arzneispezialität XXXX (mit dem Wirkstoff XXXX ) in Form von Hartkapseln und zwar für die Wirkstoffstärke 1,5 mg, 3 mg, 4,5 mg und 6 mg in den Grünen Bereich des Erstattungskodex (in Folge: EKO) gemäß ASVG. 1. Di... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte mit Eingaben an den Dachverband der Sozialversicherungsträger (in Folge: belangte Behörde), dort eingelangt am 28.02.2021, die Aufnahme der Arzneispezialität XXXX (mit dem Wirkstoff XXXX ) in Form von Hartkapseln und zwar für die Wirkstoffstärke 1,5 mg, 3 mg, 4,5 mg und 6 mg in den Grünen Bereich des Erstattungskodex (in Folge: EKO) gemäß ASVG. 1. Di... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte mit Eingaben an den Dachverband der Sozialversicherungsträger (in Folge: belangte Behörde), dort eingelangt am 28.02.2021, die Aufnahme der Arzneispezialität XXXX (mit dem Wirkstoff XXXX ) in Form von Hartkapseln und zwar für die Wirkstoffstärke 1,5 mg, 3 mg, 4,5 mg und 6 mg in den Grünen Bereich des Erstattungskodex (in Folge: EKO) gemäß ASVG. 1. Di... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte mit Eingaben an den Dachverband der Sozialversicherungsträger (in Folge: belangte Behörde), dort eingelangt am 28.02.2021, die Aufnahme der Arzneispezialität XXXX (mit dem Wirkstoff XXXX ) in Form von Hartkapseln und zwar für die Wirkstoffstärke 1,5 mg, 3 mg, 4,5 mg und 6 mg in den Grünen Bereich des Erstattungskodex (in Folge: EKO) gemäß ASVG. 1. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1. Mit Eingaben vom 25.03.2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde unter Anschluss zahlreicher Unterlagen die Aufnahme von Arzneispezialitäten – in vier unterschiedlichen Dosierungen – in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 2. Während des verwaltungsbehördlichen Verfahrens modifizierte die Beschwerdeführerin diese Anträge. 3. Mit Bescheiden vom 20.11.2020, zu den Zlen. XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX , wies die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1. Mit Eingaben vom 25.03.2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde unter Anschluss zahlreicher Unterlagen die Aufnahme von Arzneispezialitäten – in vier unterschiedlichen Dosierungen – in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 2. Während des verwaltungsbehördlichen Verfahrens modifizierte die Beschwerdeführerin diese Anträge. 3. Mit Bescheiden vom 20.11.2020, zu den Zlen. XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX , wies die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1. Mit Eingaben vom 25.03.2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde unter Anschluss zahlreicher Unterlagen die Aufnahme von Arzneispezialitäten – in vier unterschiedlichen Dosierungen – in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 2. Während des verwaltungsbehördlichen Verfahrens modifizierte die Beschwerdeführerin diese Anträge. 3. Mit Bescheiden vom 20.11.2020, zu den Zlen. XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX , wies die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1. Mit Eingaben vom 25.03.2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde unter Anschluss zahlreicher Unterlagen die Aufnahme von Arzneispezialitäten – in vier unterschiedlichen Dosierungen – in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 2. Während des verwaltungsbehördlichen Verfahrens modifizierte die Beschwerdeführerin diese Anträge. 3. Mit Bescheiden vom 20.11.2020, zu den Zlen. XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX , wies die be... mehr lesen...