Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.07.2013 beantragte die XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") die Aufnahme der Arzneispezialität "BYDUREON 2mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Depot-Injektionssuspension" (mit dem Wirkstoff: Exenatid) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Die beantragte Arzneispezialität wurde vom Unternehmen gemäß § 23 Abs. 2 Z 6 VO-EKO ("Die beantragte Arzneispezialität hat ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.12.2013 erhob die XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") Beschwerde gegen die Entscheidung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: "belangte Behörde") vom 22.11.2013, den Antrag auf Aufnahme der Arzneispezialität Mutaflor Suspension in den Erstattungskodex (EKO) abzuweisen. 1. Mit Schriftsatz vom 18.12.2013 erhob die römisch 40 (im Folgend... mehr lesen...