Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (in der Folge: Dachverband oder belangte Behörde) wurde die Arzneispezialität XXXX , Wirkstoff: XXXX , (in der Folge: XXXX ) gemäß § 37 Abs. 1 VO-EKO aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex aufgrund der Änderung des therapeutischen Umfeldes gestrichen. 1. Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 02.10.2023 leitete der Dachverband der Sozialversicherungsträger (in der Folge: belangte Behörde oder Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialität aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex gemäß § 351c Abs. 11 und 12 iVm Abs. 15 und 16 ASVG ein und führte darin Folgendes aus: 1. Mit Schreiben vom 02.10.2023 leitete der Dachverband der Sozialversicherung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2023 leitete der Dachverband der Sozialversicherungsträger ein Verfahren auf Streichung der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialität aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex gemäß § 351c Abs. 11 und 12 iVm Abs. 15 und 16 ASVG ein. 1. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2023 leitete der Dachverband der Sozialversicherungsträger ein Verfahren auf Streichung der beschwerdegegenständlichen Ar... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.09.2022 begehrte die XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als vertriebsberechtigtes Unternehmen die Aufnahme der verfahrensgegenständlichen Arzneispezialität XXXX Filmtabletten (in weiterer Folge: XXXX ) mit dem Wirkstoff XXXX in den Gelben Bereich des Erstattungskodex der Sozialversicherung für die Abgabe von Arzneispezialitäten auf Rechnung ei... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Ursprüngliche Aufnahme: Die Beschwerdeführerin vertreibt die Arzneispezialität „ XXXX “, die mit Bescheid des (ehemaligen) Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 16. November 2017, VPM-68.1/17/Stv, in den Erstattungskodex (EKO) aufgenommen wurde. Mit der 159. Änderung des Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 171/2017, wurde der Erstattungskodex, Amtliche Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Gemeinsamer Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit einheitlich definier... mehr lesen...
Begründung: I. Gemeinsamer Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit einheitlich definier... mehr lesen...
Begründung: I. Gemeinsamer Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit einheitlich definier... mehr lesen...
Begründung: I. Gemeinsamer Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit einheitlich definier... mehr lesen...