Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx vertreten durch xxx und xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land vom 14.5.2014, Zahl: VL9-STR-1327/2014, wegen Verwaltungsübertretungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 111 Abs. 1 Z 1 ASVG, nach durchgeführter öffentlich mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx vertreten durc... mehr lesen...