Entscheidungsgründe: Der 1967 geborene Kläger erlitt am 28. 7. 2000 einen akuten Vorderwandinfarkt (akutes Koronarsyndrom), der zunächst in einem Landeskrankenhaus mit einer Lysetherapie/Thrombolyse (die zur Auflösung des den Infarkt verursachenden Blutgerinnsels und Schmerzfreiheit führte) behandelt wurde. In der Folge wurde er in das Rehablilitationszentrum St. R*****, das von der beklagten Partei betrieben wird und eine Krankenanstalt speziell für Herz- und Kreislauferkrankunge... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 litc ASVG §35 Abs2 zweiter Fall ASVG §333 ASVG §335 Abs3 ASVG § 8 heute ASVG § 8 gültig ab 01.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2026 ASVG § 8 gültig von 20.07.2024 bis 31.03.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2024 ... mehr lesen...