Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 07.09.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die angefochtene Entscheidung kein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen für nichtig zu erklären, in eventu die Wahl der Vergabeverfahrensart "Direktvergabe" für nichtig zu erklären, in eventu die Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung einschließlich der Wahl der Vergabeverfahrensar... mehr lesen...