Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 05.07.2023, Zl. XXXX , den Antrag von XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) als Rechtsnachfolger betreffend die verschiedene Versicherte XXXX auf Auszahlung eines Rezeptgebührenguthabens der XXXX für die Jahre 2020, 2021 und 2022 abgewiesen. 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) h... mehr lesen...