1 Mit Schreiben vom 3. März 2014 kündigte die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: GKK) gemäß § 343 Abs. 4 ASVG den mit dem Revisionswerber, einem Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, abgeschlossenen Einzelvertrag per 30. Juni 2014. Dagegen erhob der Revisionswerber fristgerecht Einspruch an die Landesschiedskommission für Wien (im Folgenden: LSK). 1 Mit Schreiben vom 3. März 2014 kündigte die mitbeteiligte Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: ... mehr lesen...