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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der am XXXX 1950 geborene Univ. Prof. Dr. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) ist Facharzt für Radiologie und stand seit dem Jahr 2005 als Gesellschafter einer Gruppenpraxis in einem Vertragsverhältnis mit der seinerzeitigen Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: ÖGK). Mit Schreiben vom 28.10.2019 (verbessert mit Schreiben vom 26.11.2019) ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der am XXXX 1950 geborene Univ. Prof. Dr. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) war als Facharzt für Radiologie Vertragsarzt der seinerzeitigen Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, nunmehr jeweils aufgegangen in der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (in der Folge: BVAEB). Mit Schreiben... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der am XXXX 1950 geborene Univ. Prof. Dr. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) war seit 01.08.1989 als Facharzt für Radiologie Vertragsarzt der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (in der Folge: SVS). Mit Schreiben vom 28.10.2019 (verbessert mit Schreiben vom 26.11.2019) an die SVS beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung, dass der zwischen dem Beschwerdeführer und ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der am XXXX 1950 geborene Univ. Prof. Dr. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) war als Facharzt für Radiologie Vertragsarzt der seinerzeitigen Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, nunmehr jeweils aufgegangen in der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (in der Folge: BVAEB). Mit Schreiben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der XXXX geborene Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) ist als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Vertragsarzt der seinerzeitigen Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, nunmehr jeweils aufgegangen in der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB, in der Folge „mitbeteiligte Partei“ oder „mbP“). Mit Schre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) ist als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe aufgrund eines im Jahre 1988 abgeschlossenen Einzelvertragsverhältnisses Vertragsarzt der seinerzeitigen Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge „mitbeteiligte Partei“ oder „mbP“). Mit Schreiben vom 28.10.2019 (verbessert mit Schreiben vom 26.11.2019) an die m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der XXXX geborene Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) ist als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Vertragsarzt der seinerzeitigen Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, nunmehr jeweils aufgegangen in der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB, in der Folge „mitbeteiligte Partei“ oder „mbP“). Mit Schre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) ist als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe aufgrund eines im Jahre 1988 abgeschlossenen Einzelvertragsverhältnisses Vertragsarzt der seinerzeitigen Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge „mitbeteiligte Partei“ oder „mbP“). Mit Schreiben vom 28.10.2019 (verbessert mit Schreiben vom 26.11.2019) an die m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Der Antrag des Dr. XXXX XXXX, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Karl KRÜCKL, festzustellen, dass die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (kurz SVB) schuldig sei, dem Antragsteller den Betrag von € römisch eins.1. Der Antrag des Dr. römisch 40 römisch 40 , vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Karl KRÜCKL, festzustellen, dass die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (kurz SVB) schuldig sei, dem Antragsteller ... mehr lesen...