Entscheidungsgründe: Am 14.9.1989 ereignete sich auf einer Baustelle in einem Krankenhaus beim Transport eines Tresores ein Unfall, an dem der Kläger, der Erstbeklagte und der Zeuge B***** beteiligt waren. Im Zuge Transportes erlitt der Kläger durch den herabfallenden Tresor eine starke Quetschverletzung des linken Fußes, weshalb der Vorfuß im Mittelfußbereich amputiert und in der Folge eine weitere Kürzung des Vorfußes vorgenommen werden mußte. Als Dauerfolgen finden sich ein... mehr lesen...
Am 3. April 1971 ereignete sich bei der Kreuzung der Pöllinger Gemeindestraße mit der Packer Bundesstraße ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten Personenkraftwagens schwer verletzt wurde. Der Erstbeklagte war Eigentümer und Halter, die Zweitbeklagten Haftpflichtversicherer des genannten Fahrzeuges. Das Alleinverschulden des Erstbeklagten an diesem Unfall ist nicht strittig. Beim Kläger blieben Dauerfolgen dieses Unfalles zurück. Der Ein... mehr lesen...