Norm: ASVG §32
Rechtssatz: Die Sozialversicherungsträger sind Selbstverwaltungskörper. Für diese ist wesentlich, daß ihnen ein eigener Wirkungsbereich zukommt, in dem sie - wohl der Aufsicht von Bund oder Ländern unterliegend - im Einzelfall weisungsfrei tätig werdend die Gesetze vollziehen. Entscheidungstexte 3 Ob 15/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 3 Ob 15/93 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaASVG §32ASVG §172ASVG §186 Z2
Rechtssatz: Die Allgemeine Unfallsversicherungsanstalt ist bei Erstattung von Gutachten darüber, ob ein Lärmeinwirkung gesundheitsgefährdend ist und wie sie abgestellt oder vermindert werden kann, hoheitlich tätig. Entscheidungstexte 4 Ob 319/75 Entscheidungstext OGH 10.06.1975 4 Ob 319/75 Veröff: ÖZW 1975,125 = ÖBl 1976,151 ... mehr lesen...
Norm: AO §12ASVG §32ASVG §65KO §12
Rechtssatz: Sozialversicherungsbeiträge sind öffentliche Abgaben nach §§ 12 KO und 12 AO. Entscheidungstexte 3 Ob 308/58 Entscheidungstext OGH 10.07.1958 3 Ob 308/58 Veröff: EvBl 1958/310 S 525 3 Ob 309/58 Entscheidungstext OGH 10.07.1958 3 Ob 309/58 ... mehr lesen...