Begründung: Die am 30. August 1937 geborene Klägerin ist zufolge gesundheitlich bedingter Einschränkungen ihrer Leistungsfähigkeit nur mehr in der Lage, leichte Arbeiten vorwiegend im Sitzen, nur kurzzeitig im Gehen und Stehen zu verrichten. Bestimmte Verrichtungen wie das Heben und Tragen von Lasten über 10 kg, ein häufiges Bücken, Treppensteigen oder Arbeiten auf Leitern und Gerüsten sind der Klägerin nicht zumutbar. Arbeiten im Freien, wodurch sie einer längeren Nässe bzw. Kä... mehr lesen...
Norm: ASVG §198 Abs2 ASVG §210 Abs2 Z2 litb ASVG §303 ASVG §304 Abs2 ASVG § 198 heute ASVG § 198 gültig ab 01.07.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 314/1994 ASVG § 210 heute ASVG § 210 gültig ab 01.09.2010 zulet... mehr lesen...