Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer bezog ab 01.03.2017 eine Berufsunfähigkeitspension. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Wien (in Folge kurz: PVA bzw. belangte Behörde) wurde ihm die Berufsunfähigkeitspension mit Ablauf des Monats Mai 2019 mit der
Begründung: entzogen, dass Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliege. 2. Nach einer dagegen erhobenen Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Wien wurde die PVA mit Urteil vom 03.12.2019 zu GZ. 10 Cgs ... mehr lesen...