Norm: ASVG §3 Abs2 litdIESG §1
Rechtssatz: Eine zeitlich befristete oder sonst vorübergehende Beschäftigung eines in Österreich wohnhaften Arbeitnehmers durch einen österreichischen Arbeitgeber fällt auch dann als Entsendung im Sinne des § 3 Abs 2 lit d ASVG unter den Schutz des IESG, wenn der Arbeitnehmer weder vorher bei diesem Arbeitgeber in Österreich beschäftigt war, noch für die Zeit nach dem Auslandseinsatz eine derartige Beschäftigung v... mehr lesen...