Entscheidungen zu § 293 Abs. 2 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2004/9/15 9Ob23/04d

Begründung: Die Streitteile haben am 11. 7. 1998 miteinander die (jeweils dritte) Ehe geschlossen. Der Ehe entstammt der am 19. 1. 2000 geborene minderjährige Antonio A*****. Die Ehe ist noch nicht geschieden, die Streitteile leben aber getrennt. Mit ihrer Klage vom 21. 1. 2002 begehrte die Klägerin vom Beklagten die Bezahlung eines monatlichen Unterhaltes in Höhe von S 10.000 (= EUR 726,72), und zwar rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 8. 9. 2001 bis einschließlich Jänner 20... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.2004

TE OGH 2001/5/29 1Ob108/01s

Begründung: Die Streitteile sind seit dem 3. 6. 1967 verheiratet. Der Beklagte war immer berufstätig, die Klägerin führte allein den Haushalt. Der Beziehung der Streitteile entsprossen insgesamt fünf Kinder. Drei dieser Kinder wurden unehelich geboren, von denen zwei durch die Eheschließung legitimiert wurden. Eines dieser Kinder wurde noch vor der Eheschließung zur Adoption freigegeben. Die Klägerin zog am 22. 3. 1999 aus der ehelichen Wohnung aus, weil sie der Beklagte während d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.05.2001

TE OGH 1998/5/27 6Ob18/98k (6Ob122/98d)

Begründung: Die Scheidung der Ehe der Streitteile - aus gleichteiligem Verschulden - wurde mit 18.Februar 1995 rechtskräftig. Zu den beiden nunmehrigen Rechtsmitteln wird vorerst auf die Vorentscheidung des erkennenden Senates vom 17.Juli 1997, GZ 6 Ob 2/97f-111, verwiesen, dessen Gegenstand der Anspruch der Klägerin auf Leistung eines Provisorialunterhaltes einschließlich eines Prozeßkostenvorschusses war. Rechtliche Beurteilung 1. Zur außerorden... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1998

TE OGH 1996/9/10 3Ob2202/96m

Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 23.März 1992 gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Laut Punkt I. des gerichtlichen Vergleiches über die Scheidungsfolgen vom selben Tag verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten ab 1.April 1992 einen wertgesicherten Unterhaltsbeitrag von monatlich 3.000 S am 1. eines jeden Monats im vorhinein zu bezahlen. Der Ehe der Streitteile entsprossen vier Kinder (Horst, geb. 28.5.1974, Wolfgang, geb. 8.1.1976, Beate, geb. 2... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.09.1996

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