Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Erstes Verfahren: 1.1 Mit am 30.04.2013 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen und gab dazu u.a. an, als Bezieher von AMS-Leistungen (Notstandshilfe in Höhe von täglich € 37,95) mit seiner Ehefrau und zwei Töchtern der Ehefrau im gemeinsamen Haushalt zu leben und für drei Kinder, die ... mehr lesen...