Entscheidungsgründe: Der am 21.7.1957 geborene Kläger absolvierte nach 9 Klassen Volksschule in der Zeit von 1972 bis 1976 eine nicht abgeschlossene Lehre als Drogist, war anschließend Schweißer und Hilfsarbeiter, von 1977 bis 1978 Kraftfahrer und von 1978 bis 1991 Arbeiter im Kohlenbergbau, wobei er überwiegend als Sortierer und Verladearbeiter eingesetzt und mit sonstigen Hilfsarbeiten betraut war. Von 1991 bis 1993 war er ohne Beschäftigung und im Jahr 1993 als Sortierer im... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 E ASVG §279 Abs1 ASVG §280 ASVG § 255 heute ASVG § 255 gültig von 01.01.2016 bis 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG § 255 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ASVG § 255 gültig v... mehr lesen...