Begründung: Der am 19.8.1967 geborenen Klägerin wurde mit Bescheid der beklagten Partei vom 4.12.1992 die ihr bisher gewährte Waisenpension mit Ablauf des Monates September 1992 entzogen und ihr die Rückzahlung des Überbezuges von S 16.723,50 auferlegt. Diesen Bescheid bekämpft die klagende Partei mit dem Begehren, ihr die Waisenpension über den 3.9.1992 hinaus weiter zu gewähren. Die Klägerin habe auch im Wintersemester 1992/93 an der Universität Wien Sportwissenschaften st... mehr lesen...