Norm: ASVG §255a
Rechtssatz: Durch die Regelung des § 255 a ASVG wurde die Möglichkeit eröffnet, die Invalidität verbindlich auch dann feststellen zu lassen, wenn der Antrag auf eine entsprechende Pensionsleistung wegen aufrechten Bestehens einer Pflichtversicherung am Stichtag abgelehnt werden muß. Entscheidungstexte 10 ObS 13/93 Entscheidungstext OGH 18.02.1993 10 ObS 13/93 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255aBSVG §124aGSVG §133a
Rechtssatz: Die im ASVG getroffene Regelung verfolgt offenbar denselben Zweck, wie die entsprechenden Bestimmungen in diesen anderen Sozialversicherungsgesetzen. Durch diese sollte erreicht werden, daß ein Pensionswerber, ehe er die schwerwiegende Entscheidung der Betriebsaufgabe trifft, mit ausreichender Sicherheit weiß, daß er die Anspruchsvoraussetzung der Erwerbsunfähigkeit erfüllt. Diesem vom Gesetz mit... mehr lesen...