Norm: ASVG §255 Abs5ASVG §255 Abs6ASVG §273 Abs2ASVG §361 Abs1BSVG §182 Z2 litaGSVG §194 Abs1 Z2 lita
Rechtssatz: Der Grundsatz "Rehabilitation vor Pension" gilt auch für Versicherte, denen ein Berufsschutz zukommt. Eine Einschränkung dahingehend, dass dem Versicherten im Rahmen der beruflichen Rehabilitation nur eine Berufsausübung im Rahmen des (bisherigen) Verweisungsfeldes ermöglicht werden soll ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Die Rehabi... mehr lesen...