Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (Sachverhalt und Verfahrensgang): Mit Bescheid der PVA vom 14.02.2014, Zl. XXXX, wurde festgestellt, dass über den Antrag vom 26.04.2011 auf Berufsunfähigkeitspension bereits mit rechtskräftigem Bescheid vom 12.07.2011 entschieden wurde. Seit dieser Entscheidung haben sich weder Änderungen in der Sachlage noch in der Rechtslage ergeben. Der Ant... mehr lesen...