Norm: ASVG §236 Abs4a
Rechtssatz: Nach § 236 Abs 4a ASVG sind Kinderbetreuungszeiten erst ab 1. 1. 2002 als Beitragsmonate zu berücksichtigen. Eine rückwirkende Erfassung von Erziehungszeiten im Ausmaß von bis zu 24Beitragsmonaten, bei denen abstrakt der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nach dem KBGG in der Vergangenheit (noch vor der Schaffung dieses Gesetzes) bestanden hätte, kommt nicht in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...