Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 13.März 1995 wurde der Antrag des Klägers auf Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nach § 253 d ASVG (im folgenden kurz vAPwgA) mit Stichtag 1.1.1995 mangels Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung des § 253 d Abs 1 Z 2 abgelehnt. Es ist unstrittig, daß der am 5.6.1927 geborene Kläger innerhalb der letzten 36 Kalendermonate vor dem Stichtag keine ... mehr lesen...