Norm: ASVG idF 52.ASVGNov §227a Abs1ASVG idF 52.ASVGNov §227a Abs2
Rechtssatz: Die Voraussetzung für eine Anrechnung von Zeiten der Erziehung eines Wahlkindes als Ersatzzeiten ist in der Pensionsversicherung auch dann, wenn das Kind bereits davor in Pflege der späteren Wahlmutter befand, erst mit der Adoption und nicht bereits mit der Geburt des Wahlkindes gegeben. Entscheidungstexte 10 ObS ... mehr lesen...