Norm: ASVG idF SozRÄG 1993 §227 Abs4
Rechtssatz: Durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sollten Frauen durch das Fehlen von Versicherungszeiten während der erziehungsbedingten Pause der Berufsausübung hinsichtlich ihrer Leistungsansprüche aus der Pensionsversicherung nicht weiter benachteiligt werden. Ziel der Regelung war es aber nicht, auch für Frauen, die in untypischer Weise nach der Geburt von Kindern in jungen Jahren für dauernd ... mehr lesen...