Norm: ASVG §227 Abs1 Z1ASVG §227 Abs2ASVG §227 Abs3ASVG §228 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei einem aufgrund des Erlasses des Staatsamtes für Volksaufklärung, für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten vom 26.5.1945 an der Technischen Hochschule in Wien eingerichteten Überbrückungskurs für die Zulassung zur Inskription ohne Reifeprüfung (hier: in der Zeit vom 5.Mai bis 29.Juni 1946) handelt es sich nicht um eine Ersatzzeit aus der Zeit n... mehr lesen...