Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §223 Abs2 ASVG §247 Abs1 ASVG §68a ASVG § 223 heute ASVG § 223 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2011 ASVG § 223 gültig von 01.09.1996 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/1998... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis stellte das Bundesverwaltungsgericht die Beitragsgrundlagen der Revisionswerberin nach dem ASVG auf Grund ihrer Tätigkeit als Vertragsbedienstete des Bundes in den Jahren 2000 und 2001 fest. Zur Vorgeschichte kann des Näheren auf den Beschluss VwGH 29.4.2015, Ro 2014/08/0080, betreffend Pflichtversicherung nach dem B-KUVG auf Grund der genannten Tätigkeit, auf den Beschluss VwGH 29.4.2015, Ro 2014/08/0079, betreffend Versicherungszuständigkeit, s... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...