Entscheidungsgründe: Der Sohn des am 21.11.1924 geborenen Erstklägers und der am 23.12.1929 geborenen Zweitklägerin, die in Slowenien, in der Nähe der österreichischen Grenze leben, Stefan B***** erlitt am 2.7.1993 einen tödlichen Arbeitsunfall. Er hatte davor rund drei Jahre als Bauarbeiter in Österreich gearbeitet und hier auch gewohnt und monatlich ca S 15.000 bis S 20.000,-- netto verdient. Der Wert seines reinen Nachlasses, der den Klägern eingeantwortet wurde, betrug run... mehr lesen...
Norm: ASVG §219 Abs1 ASVG §219 Abs3 ASVG § 219 heute ASVG § 219 gültig ab 01.01.1973 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 31/1973 ASVG § 219 heute ASVG § 219 gültig ab 01.01.1973 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 31/1973... mehr lesen...