Entscheidungen zu § 219 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1997/9/16 10ObS100/97x

Norm: ASVG §219
Rechtssatz: Reicht allein die Substanz des den Anspruchwerbern eingeantworteten Nachlasses des Versicherten aus, deren Lebensunterhalt für fast zehn Jahre zu decken, so ist die Bedürftigkeit der Anspruchwerber im Sinn des § 219 ASVG zu verneinen, selbst wenn der gesamte vom Versicherten vor seinem Tod geleistete monatliche Betrag zur Deckung der notwendigen Kosten der Lebensführung der Anspruchswerber erforderlich war. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1997

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