Begründung: Der Kläger erlitt am 26.11.1986 einen Arbeitsunfall. Die Beklagte gewährte ihm eine Versehrtenrente, die vorerst mit 30 v.H. und ab 1.11.1988 mit 20 v.H. der Vollrente bemessen wurde. Mit Bescheid vom 30.4.1991 wies die Beklagte den Antrag des Klägers vom 9.4.1990, ihm wegen der Folgen des Arbeitsunfalles eine Integritätsabgeltung gemäß § 213 a ASVG zu gewähren, ab. Der Kläger erlitt am 26.11.1986 einen Arbeitsunfall. Die Beklagte gewährte ihm eine Versehrtenrente... mehr lesen...
Norm: ASVG §213 a B-VG Art89 Abs2 B-VG Art139 RL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1 ASVG § 213 heute ASVG § 213 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ASVG § 213 gültig von 01.06.1981 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 282/1981... mehr lesen...