Entscheidungen zu § 207 Abs. 2 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1991/7/9 10ObS197/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 8.9.1988 einen Arbeitsunfall, für den ihm die beklagte Partei ab 14.8.1989, dem Tag nach dem Wegfall der durch den Arbeitsunfall verursachten Arbeitsunfähigkeit, mit Bescheid eine Versehrtenrente von 40 vH der Vollrente zuerkannte. In der dagegen am 9.11.1989 erhobenen Klage begehrte der Kläger die Gewährung einer Versehrtenrente von 60 vH der Vollrente "im gesetzlichen Ausmaß" ab 14.8.1989. In einem Vergleich, der am 6.4.1990 in dem über di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.07.1991

RS OGH 1991/7/9 10ObS197/91, 10ObS35/18x

Norm: ASVG §86 Abs4ASVG §207 Abs2ASVG §262 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 86 Abs 4 ASVG gilt nur für jene Leistungen der Unfallversicherung, die von Amts wegen zu erbringen sind. Sie kann nicht auf den Fall ausgedehnt werden, in dem der Kinderzuschuß nur auf besonderen Antrag gebührt. (§ 207 Abs 2 ASVG). Entscheidungstexte 10 ObS 197/91 Entscheidungstext OGH 09.07.1991 10 ObS ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1991

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