Norm: ABGB §140 BbASVG §207ASVG §262KBGG §9
Rechtssatz: Die Kinderzuschüsse zu den Pensionen (Alterspension oder Invaliditätspension) oder zur Versehrtenrente nach dem ASVG stellen eine öffentlich-rechtliche Leistung dar, deren Zweckbestimmung in einer finanziellen Hilfe zur Erfüllung von Unterhaltspflichten liegt. Sie sind als Einkommensbestandteile des Unterhaltspflichtigen bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen. E... mehr lesen...