Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Erstverfahren: 1.1. Mit Bescheid vom XXXX, Unfall-Nr.: G XXXX, erkannte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: AUVA) den am XXXX im Betrieb der Firma MXXXX GmbH erlittenen Unfall des Beschwerdeführers (in der Folge so oder kurz: BF), wodurch dieser eine Prellung des rechten Augapfels mit Verrenkung der Linse und eine Rissquetschwunde ober d... mehr lesen...