Entscheidungen zu § 202 Abs. 3 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1996/11/26 10ObS2363/96i

Norm: ASVG §202 Abs3 ASVG § 202 heute ASVG § 202 gültig ab 01.01.1956
Rechtssatz: Für den Anspruch auf Ersatz oder Erneuerung von schadhaft oder unbrauchbar gewordenen oder verloren gegangenen Hilfsmitteln ist nicht maßgeblich, ob ein Verschulden am Unfall besteht, sondern ob ein solch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1996

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