Norm: ASVG §213aRL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §1 Abs1RL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1 Z1RL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1 Z2RL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1 Z3RL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1 Z4
Rechtssatz: 1. Während die Beeinträchtigung von Körperfunkt... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aRL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1
Rechtssatz: Es handelt sich um eine mittlere Verunstaltung, wenn der Versicherte ein gestörtes Gangbild aufweist und mit Krücken geht, sowie weiters an einem Unterschenkelgeschwür mit Sekretion leidet, welches das Tragen eines Verbandes erfordert. Entscheidungstexte 10 ObS 2343/96y Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aRL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1
Rechtssatz: Bei Ermittlung des Integritätsschadens ist zunächst vom Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit auszugehen und dieser dann je nach Schwere der Beeinträchtigung nicht global, sondern für jede Integritätsschadensgruppe (Beeinträchtigung von Körperfunktionen, Verunstaltung, unfallskausale seelische Störungen) gesondert zu erhöhen. Die Summe aus Gra... mehr lesen...
Norm: ASVG §213 aB-VG Art89 Abs2B-VG Art139RL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §2 Abs1
Rechtssatz: Verordnungsprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof im Hinblick auf den von den Richtlinien aufgestellten untrennbaren Zusammenhang des Anspruches auf Integritätsabgeltung mit dem Ersatz des Erwerbsschadens durch eine Versehrtenrente in der Weise, daß die Höhe des Erwerbsschadens bei der Ausmessung der Integritätsa... mehr lesen...