Entscheidungen zu § 18b Abs. 1 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2020/5/6 Ro 2020/08/0004

1        Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) festgestellt, dass die Mitbeteiligte ab 1. November 2017 zur Selbstversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 18b ASVG berechtigt ist. Sie habe ihren Wohnsitz im Inland, lebe mit ihrem nahen Angehörigen, J K., im gleichen Haushalt und pflege ihn seit November 2017. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom 31. August 2018 sei der Pflegebedarf für J K. mit 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.05.2020

RS Vwgh 2020/5/6 Ro 2020/08/0004

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §16a Abs1ASVG §16a Abs2 Z2ASVG §17 Abs1ASVG §18aASVG §18a Abs1ASVG §18bASVG §18b Abs1
Rechtssatz: Die Selbstversicherung nach § 18b ASVG gehört zu den freiwilligen Versicherungsverhältnissen, deren
Begründung: von einer Willenserklärung (Beitrittserklärung) daran Interessierter abhängt. Freiwillige Versicherungsverhältnisse stellen - abgesehen von Fällen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.2020

TE Vwgh Beschluss 2020/2/12 Ro 2016/08/0006

1.1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die sich wegen Nichtvorl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.02.2020

TE Vwgh Beschluss 2018/11/30 Ro 2016/08/0021

1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die sich wegen Nichtvorlie... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.11.2018

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