Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §18a Abs1 idF 1990/294;ASVG §18a Abs3 idF 1990/294;
Rechtssatz: Auf die Pflegemöglichkeit durch Dritte für die Berechtigung zur Selbstversicherung gemäß § 18a ASVG kommt es nicht an. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob sich die erwerbslose Pflegeperson - solange sie keiner pensionsversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht - der Pflege des im gemei... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 20. Jänner 1989 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag der Beschwerdeführerin vom 23. August 1988 auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung der Arbeiter für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes gemäß § 18 a ASVG ab. Nach der Begründung: befinde sich der im Jahre 1979 geborene behinderte Sohn der Beschwerdeführerin von Montag bis Freitag im Internat bzw. in der Schule der Landes-Sonderschule für gehörlose, schwerhörige u... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 20. Jänner 1989 lehnte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag der Beschwerdeführerin vom 23. August 1988 auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung der Arbeiter für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes gemäß § 18 a ASVG ab. Nach der Begründung: befinde sich der im Jahre 1979 geborene behinderte Sohn der Beschwerdeführerin von Montag bis Freitag im Internat bzw. in der Schule der Landes-Sonderschule für gehörlose, schwerhörige u... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §18a Abs3;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den Zweck des § 18a ASVG (Hinweis EB zur RV 324 BlgNR GP 17, 24f) kann von einer gänzlichen Beanspruchung der Arbeitskraft nicht gesprochen werden, wenn sich das behinderte Kind, abgesehen von Ferien und Krankheit, unter der Woche im Internat befindet. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §18a Abs1;ASVG §18a Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der in den einzelnen Sozialhilfegesetzen verwendete Begriff der "ständigen Hilfe und Wartung" ist einheitlich auszulegen, weil schon das Unterbleiben einzelner lebenswichtiger Verrichtungen den Hilfebedürftigen in seiner menschlichen Existenz bedrohen kann (Hinweis E 20.11.1985... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §18a Abs3 Z2;
Rechtssatz: § 18a Abs 3 Z 2 ASVG ist berichtigend so auszulegen, daß eine gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft iSd Abs 1 legcit auch dann vorliegt, wenn ein schulpflichtiges behindertes Kind zwar die Schule besucht (also nicht wegen seiner Behinderung von der Schulpflicht befreit ist), aber dennoch ständiger persönlicher Hilfe und War... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §18a Abs3 Z2;
Rechtssatz: § 18a Abs 3 Z 2 ASVG ist berichtigend so auszulegen, daß eine gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft iSd Abs 1 legcit auch dann vorliegt, wenn ein schulpflichtiges behindertes Kind zwar die Schule besucht (also nicht wegen seiner Behinderung von der Schulpflicht befreit ist), aber dennoch ständiger persönlicher Hilfe und War... mehr lesen...