Norm: ASVG §255 Abs3 ASVG §273 Abs2 ASVG §18a ASVG § 255 heute ASVG § 255 gültig von 01.01.2016 bis 25.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ASVG § 255 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ASVG § 255 gülti... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Heinz Ehmer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Isidor P*****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 15. 10. 1949 geborene Klägerin war von Jänner 2001 bis einschließlich Jänner 2002 arbeitslos. Den Anträgen der Klägerin vom 27. 12. 2000 und 1. 3. 2001 auf Gewährung von Notstandshilfe hat das AMS mit Bescheiden vom 9. 1. 2001 und 10. 4. 2001 jeweils mangels Notlage keine Folge gegeben, weil das anrechenbare Einkommen des Ehegatten der Klägerin die der Klägerin ansonsten zustehende Notstandshilfe übersteige (§ 33 AlVG, § 2 Notstandshilfeverordnung). Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb gemäß § 510 Abs 3 Satz 2 ZPO auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann. Die Revisionsausführungen der Klägerin machen ausschließlich verfassungsrechtliche Bedenken gegen die hier anzuwendende Bestimmung des § 227a Abs 2 Z 6 ASVG insofern geltend, als dadurch eine Anrechnung von Kindererziehungsze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die Feststellung weiterer Ersatzzeiten der Kindererziehung für den Zeitraum von April 1981 bis Oktober 1981 ablehnte, ist zutreffend, sodass auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die Feststellung weiterer Ersatzzeiten der Kindererziehung für den Zeitraum von Apr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 leg cit). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 leg cit). Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, daß gegen den hier anzuwendenden § 227 Abs 1 Z 5 ASVG keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, ist zutreffend (§ 48 ASG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 4.9.1931 geborene Klägerin wurde am 22.5.1960, 6.11.1962 und 12.1.1964 von lebendgeborenen Kinder entbunden. Auf Antrag der Klägerin vom 28.10.1991 stellte die Beklagte mit Bescheid vom 12.2.1992 zum Ermittlungsstichtag, dem 1.11.1991, ua folgende Versicherungszeiten fest: 9.56 bis 3.60 43 Pflichtversicherungsmonate als Ang. 4.60 bis 7.60 4 (Ersatzmonate für) Wochengeldbezug 8.60 1 Pflichtversicherungsmonat als Ang. 1.61 bis 9.62 21 Pfl... mehr lesen...
Norm: ASVG §18 ASVG §18a ASVG §227 Abs1 Z4 lita ASVG §227 Z5 ASVG §227 Z6 ASVG §227a Abs2 Z6 ASVG § 18 heute ASVG § 18 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2004 ASVG § 18 gültig von 01.01.1992 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 335/1993 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bezüglich der dem angefochtenen Urteil vorangegangenen Verfahrensschritte wird auf deren Darstellung im hg Beschluß vom 26.11.1991, 10 Ob S 330/91, verwiesen, mit dem der Revision der Klägerin gegen das Urteil des Berufungsgerichtes vom 7.8.1991, 32 Rs 133/91-12, Folge gegeben, dieses Urteil aufgehoben und die Sozialrechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde. Dieses hatte nämlich die gesetzgemäß ausgeführte Rechtsrüg... mehr lesen...