Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) erlitt am 01.08.2007 während ihrer Tätigkeit als Reinigungskraft einen Arbeitsunfall. Die BF rutschte bei Reinigungsarbeiten in einem Beschichtungsofen aus und stürzte in einen ca. 3 m tiefen Schacht. Hierbei zog sie sich einen Bruch des Brustbeines und der 2. bis 6. Rippe, einen Hämatopneumothorax links und zahlreiche Prellun... mehr lesen...