Entscheidungen zu § 177 Abs. 2 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2004/8/4 2001/08/0223

Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht folgender Sachverhalt außer Streit: Der Kläger ist Mitglied des Balletts der Wiener Volksoper und somit Dienstnehmer der Wiener Volksoper GmbH. Nach dem Ende der Probe am 17. Dezember 1998 hat er sich beim Abrutschen von einer Treppenstufe einen Teileinriss der Achillessehne zugezogen. Die mitbeteiligte Partei hat mit Bescheid vom 12. Jänner 2000 diesen Vorfall nicht als Dienstunfall anerkannt. Der Beschwerd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.08.2004

RS Vwgh 2004/8/4 2001/08/0223

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §177 Abs2;ASVG §354 Z1;ASVG §355;ASVG §367 Abs1;ASVG §412 Abs1;BKUVG §92 Abs3;
Rechtssatz: Die Feststellung, dass eine Gesundheitsstörung Folge einer Berufskrankheit ist, ist eine Leistungssache. Dies unabhängig davon, ob es sich um eine abstrakte Berufskrankheit, also eine in der Anlage 1 zum ASVG aufgezählten, ha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.08.2004

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten