Entscheidungen zu § 175 Abs. 6 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2004/3/30 10ObS37/04w

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Entscheidung | OGH | 30.03.2004

TE OGH 1999/6/29 10ObS131/99h

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Entscheidung | OGH | 29.06.1999

TE OGH 1996/2/20 10ObS39/96

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Entscheidung | OGH | 20.02.1996

TE OGH 1992/9/29 10ObS231/92

Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin war "Generaldirektor" einer Molkereigenossenschaft. Er bewohnte mit seiner Familie im 10.Stock des Gebäudes, in dem sich der Betrieb der Genossenschaft befindet, eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Wohnung. Am 19.11.1990 stieg er gegen 8.00 Uhr auf das Flachdach des Gebäudes, wobei er Halbschuhe mit einer Gummisohle trug. Es wehte zu dieser Zeit ein Westwind mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 km/h. Das mit Wellblech ged... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.09.1992

RS OGH 1992/9/29 10ObS231/92, 10ObS84/14x

Norm: ASVG §175ASVG §175 Abs6
Rechtssatz: Bildet die Tätigkeit des Versicherten, die zum Unfall führte, einen Teil seiner die Versicherung begründenden Beschäftigung, ist es unbeachtlich, ob nach der Organisation des Betriebes andere Arbeitnehmer zur Ausführung der Tätigkeit berufen gewesen wären, zumal selbst ein Verhalten, das gegen ein Gebot oder Verbot des Arbeitgebers verstößt, den Versicherungsschutz gemäß § 175 Abs 6 ASVG nicht ausschlie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1992

TE OGH 1989/6/20 10ObS185/89

Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 2.März 1988 lehnte die beklagte Partei den Anspruch der Klägerin auf Bestattungskostenbeitrag und Witwenrente aus Anlaß des Todes ihres Ehemannes Leopold K*** vom 26.November 1987 ab, weil kein unter Versicherungsschutz stehender Arbeitsunfall vorliege. Das Erstgericht wies die dagegen erhobene Klage ab. Es traf folgende Feststellungen: Leopold K*** war seit 13.April 1987 als Bauhilfsarbeiter bei der Firma H*** in Linz beschäftigt. Am 26.Novem... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.06.1989

RS OGH 1989/6/20 10ObS185/89, 10ObS52/90, 10ObS39/96, 10ObS131/99h, 10ObS37/04w, 10ObS63/11d, 10ObS8

Norm: ASVG §175 Abs6
Rechtssatz: Auch grobe Fahrlässigkeit des Verunglückten spricht nicht von vornherein gegen das Vorliegen eines Arbeitsunfalles. Entscheidungstexte 10 ObS 185/89 Entscheidungstext OGH 20.06.1989 10 ObS 185/89 Veröff: SSV-NF 3/81 10 ObS 52/90 Entscheidungstext OGH 27.03.1990 10 ObS 52/90 Beisatz: Kausalzusam... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.1989

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