Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte mit Schreiben vom 11.11.2014 bei der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) einen Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes gemäß § 16 Abs. 2a ASVG. Darin führte sie aus, dass sie erhöhte Familienbeihilfe für das behinderte Kind gemäß § 8 Abs. 4 FLAG beziehe, ihre Arbeitskraft zur Gänze wegen der Pflege des behindert... mehr lesen...