Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 09.10.2015 wie die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) den Antrag von XXXX, vertreten durch RA Dr. Herwig Mayrhofer (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet) auf Zuerkennung von Kostenersatz, bestehend aus Rehabilitationskosten (CHF 136 578,00) sowie Transportkosten (EUR 663,00) aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsunfähigkeit im ... mehr lesen...