Entscheidungen zu § 153 Abs. 3 ASVG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1999/6/16 G38/99, G80/99

Begründung: I. §153 Abs3 letzter Satz ASVG lautet seit der Novelle BGBl I 138/1998: "In gesamtvertraglichen Vereinbarungen (§§341, 343c Abs1 Z1) nicht vorgesehene Leistungen dürfen in den Zahnambulatorien nicht erbracht werden; in den Zahnambulatorien dürfen aber jedenfalls jene Leistungen erbracht werden, die Gegenstand des letztgültigen Vertrages gemäß §341 bzw. §343c Abs1 Z1 sind oder waren." §343c ASVG lautet samt Überschrift: "Gesamtvertrag über den Tätigkeits... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 16.06.1999

RS Vfgh 1999/6/16 G38/99, G80/99

Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragÄrzteG 1998 §118ASVG §153 Abs3ASVG §575 Abs16aASVG §343c
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags der Ärztekammer auf Aufhebung sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen über den Abschluß von Gesamtverträgen betreffend die in Zahnambulatorien erbrachten Leistungen; keine rechtliche Betroffenheit der antragstellenden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.06.1999

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