Norm:        ASVG §139 Abs4                               
Rechtssatz:          Das Entstehen eines neuen Krankengeldanspruches im Sinne des § 139 Abs 4 ASVG hat den Eintritt eines neuen Versicherungsfalles der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zur Voraussetzung. Dazu ist es erforderlich, dass eine zuvor bestandene Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit wegfällt.                     Entscheidungstexte                                  10 ObS 266/01t       Entscheidungstext  OGH  04.09...                    mehr lesen...