Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 20.06.2017 wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, der WGKK für die im Zeitraum von 01.01.2016 bis 31.12.2016 in Anspruch genommenen Transporte eine Kostenbeteiligung in Höhe von EUR 57,- binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Bescheides zu bezahlen. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde. 3. Mit Beschwerd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse vom 16.02.2015 wurde dem Beschwerdeführer die auf den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 entfallende Kostenbeteiligung für in Anspruch genommene (Kranken-) Transporte in Höhe von EUR 111,30 vorgeschrieben und dieser verpflichtet, den oben genannten Betrag binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides an die belangte Behörde zu entrichten. 2. In einem mit "Eins... mehr lesen...