Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit Anfang 1957 als niedergelassener Augenfacharzt Vertragspartner der Salzburger Gebietskrankenkasse. Im Jahre 1958 wurde im Krankenhaus Zell am See, dessen Rechtsträger die klagende Partei ist, eine Augenstation installiert, zu deren Leiter der Beklagte bestellt wurde. Im Jahre 1972 wurde aus der Augenstation eine Augenabteilung, in deren Rahmen ab 1. April 1974 eine Sehschule eröffnet wurde. Der Beklagte ist auf Grund eines Sonderdienstver... mehr lesen...
Norm: ASVG §133GSVG §90
Rechtssatz: Eine Sterilisation ist dann von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfaßt, wenn sie im Einzelfall erforderlich ist, um die mit einer Schwangerschaft verbundene Gefahr eines schweren gesundheitlichen Nachteils von der Frau abzuwenden. Entscheidungstexte 10 ObS 269/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 10 ObS 269/88 Veröff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vor der ersten Schwangerschaft wurde der Gattin des Klägers Margit P*** eine Spirale zur Empfängnisverhütung eingesetzt. Diese mußte nach 1 1/2 Monaten zufolge auftretender Zwischenblutungen wieder entfernt werden. Die Spiralenunverträglichkeit besteht bei der Gattin des Klägers noch heute. Margit P*** entband zwei Kinder mittels Kaiserschnittes. Sie leidet an einer beginnenden Coxarthrose der linken Hüfte mit Gelenksspaltverschmälerung und kranialer Hüftkopfe... mehr lesen...